von Erik Jentzen
Was passiert nun konkret, wenn die lokalen Behörden und Einrichtungen nicht über genügend Kraft verfügen, die Geschehnisse unter Kontrolle zu bekommen?
Wie wird Katastrophenhilfe organisiert und wer setzt sie um?
Dies wird auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zusammengefasst.
„Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.
Aufgaben des Bundes bei Katastrophenschutz
Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern.
Bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat zudem die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, zusätzliche Handlungsoptionen. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird allgemein als Katastrophenhilfe umschrieben. Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Bundes im Zivil- und Katastrophenschutz ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).
Schutz der Bevölkerung bei großen Unglücken und Katastrophen
Die kommunalen Feuerwehren mit mehr als einer Million Feuerwehrmännern und Frauen sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr. Sie nehmen mit den Aufgabenbereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und ABC-Gefahrenabwehr auch im Katastrophenschutz die Aufgaben wahr, die den Kommunen bereits über die Brandschutzgesetze der Länder als Pflichtaufgaben zugewiesen sind.
Die privaten Hilfsorganisationen haben sich gegenüber den Landesregierungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet. Sie bringen sich bundesweit mit ca. 600.000 Helferinnen und Helfern in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein. Im Katastrophenfall verstärken diese Organisationen den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte. Sie gewährleisten innerhalb des Katastrophenschutzes den Sanitätsdienst sowie die Betreuung von Patienten und sonstigen betroffenen Personen.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), welche sich auf Ebene der Länder ebenfalls zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet hat, sowie die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes unterstützen die kommunalen Feuerwehren bei der Wasserrettung.
Die Helfer und Helferinnen des THW sind in der Regel in die Strukturen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes eingebunden. Sie kommen auf Anforderung zum Einsatz.
Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Schadenslagen oder bei Schäden von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise. Dies umfasst unter anderem die Information, Beratung, Koordination und Bereitstellung von Ressourcen im Wege der Katastrophenhilfe.“ (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
Ein Beispiel einer regionalen Katastrophe und wie auf sie reagiert wurde ist das Oderhochwasser von 1997. In folgendem Video vom Spiegel, wird die Katastrophe und wie mit ihr umgegangen wurde, zusammengefasst:
Zeit: 15 Minuten
Weitere Informationen unter: https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html https://www.bbk.bund.de/DE/DasBBK/dasbbk_node.html http://www.gesetze-im-internet.de/zsg/index.html (ab §11)
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